Stühle in Kirche
Stühle in Kirche

 

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Best-Practise-Beispiele aus der Praxis der Schulpastoral

17.06.2026 · Beginn 14:30 Uhr, Ende 17:00 Uhr

Alfons-Auer-Haus (Kolpingstraße 43, 88400 Biberach)

Die Schulpastoral ist für die Schulen und für die Kirche ein immer bedeutender werdendes Arbeitsfeld. Viele schulpastorale Angebote finden bereits im Laufe eines Schuljahres ganz selbstverständlich an den Schulen statt: Orientierungstage, Prüfungssegen, Angebote zum Kirchenjahr, Kirchenraum erleben, Gottesdienste,…
Manchmal kann eine Umsetzung von schulpastoralen Angeboten auch schwierig sein, weil Zeit und Personal oder die zündende Idee fehlen. Der Fokus liegt bei dieser Fortbildung auf der Gestaltung des Schuljahresendes für verschiedene Altersgruppen.

Ideen und Tipps zur Umsetzung gibt es im Rahmen dieser Fortbildung, denn es werden mehrere erfolgreiche schulpastorale Projekte und Angebote an Schulen sehr praxisnah vorgestellt. Es gibt Material, Literaturtipps und es besteht die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch.
Auch zur diözesanen Weiterbildungsmöglichkeit zur/zum Schulseelsorger/-in gibt es Informationen.

Zielgruppe:    Religionslehrkräfte aller Schularten

Team:        
Sr. Marlies Göhr, Dekanatsbeauftragte Schulpastoral/Kirche und Schule im Dekanat Ehingen-Ulm

Carsten Reinaerdts, Dekanatsbeauftragter Schulpastoral/Kirche und Schule in den Dekanaten Biberach und Saulgau

ZSL-Nr.:         DPDV4R


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Hinweis zum Versicherungsschutz

Ich bin darüber informiert, dass ein Anspruch auf gesetzlichen Unfallversicherungsschutz im Rahmen der geltenden Bestimmungen besteht, wenn für diese Veranstaltung die Genehmigung der Schulleitung bzw. Einrichtungsleitung vorliegt. Die Angebote des Religionspädagogischen Instituts sind aus rechtlicher Sicht „Fortbildungen anderer Träger“. Bei Teilnahme an einer durch die Schulleitung anerkannten Fortbildungsveranstaltung eines „anderen Trägers“ finden für Lehrkräfte im Beamtenverhältnis die Unfallfürsorgebestimmungen der §§ 30 ff. BeamtVG Anwendung, für Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis die §§ 539 ff. RVO. Lassen Sie deshalb die Anmeldebestätigung durch die Schulleitung / Einrichtungsleitung unterschreiben.

Hinweis zum Datenschutz
Die von Ihnen in den Pflichtfeldern und freiwillig angegebenen Daten verarbeiten wir nur zur Bearbeitung Ihrer Anmeldung und entsprechend den Angaben in unserer Datenschutzerklärung. Bitte lesen Sie unsere Angaben und erklären Sie sich mit der Verarbeitung einverstanden.

 

 

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